So funktioniert's

1. Gutscheincode teilen

Geben Sie Ihren persönlichen Gutscheincode weiter. Die empfohlene Person verwendet diesen Gutscheincode bei der Buchung oder teilt ihn mit unserem Vertriebsteam.

1. Gutscheincode teilen

Geben Sie Ihren persönlichen Gutscheincode weiter. Die empfohlene Person verwendet diesen Gutscheincode bei der Buchung oder teilt ihn mit unserem Vertriebsteam.

2. Gutschrift sammeln

Wenn der Gutscheincode eingelöst wird, erhalten Sie und der Geworbene eine Gutschrift in Höhe von 100 € für jeden neu geworbenen Nutzer.

2. Gutschrift sammeln

Wenn der Gutscheincode eingelöst wird, erhalten Sie und der Geworbene eine Gutschrift in Höhe von 100 € für jeden neu geworbenen Nutzer.

3. Lizenzgebühren sparen

Die gesammelte Gutschrift wird automatisch mit der nächsten Rechnung verrechnet. Sie können unbegrenzt sparen.

3. Lizenzgebühren sparen

Die gesammelte Gutschrift wird automatisch mit der nächsten Rechnung verrechnet. Sie können unbegrenzt sparen.

"Kollegen, die mich fragen, würde ich immer dazu raten, sich Actaport anzuschauen."

"Kollegen, die mich fragen, würde ich immer dazu raten, sich Actaport anzuschauen."

Michael Wübbe

Kanzleiinhaber

Bereit, Actaport weiterzuempfehlen?

Den Gutscheincode finden Sie in Ihrem Actaport Benutzerkonto. Mit einem Klick auf den Button werden Sie weitergeleitet. Die Aktion läuft bis zum 15.07. 2025.

Wurden Sie empfohlen und wollen Actaport testen?

FAQs

Was ist das Actaport Empfehlungsprogramm und wie profitiere ich?

Das Empfehlungsprogramm ist eine Möglichkeit für bestehende Actaport Kunden, Actaport an andere Kanzleien weiterzuempfehlen und dafür Gutschriften zu erhalten.

Was gilt als erfolgreiche Empfehlung?

Ihre Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn Ihr individueller Gutscheincode bei der Neubuchung einer Actaport Professional Lizenz über unsere Website oder bei der Buchung über unseren Vertrieb eingelöst wird. Nach der Buchung erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 100 € pro neu geworbenem Benutzer.

Welche Prämie erhalte ich?

Sie erhalten eine Gutschrift auf Ihre Actaport Lizenz in Höhe von 100 € pro Nutzer. Die tatsächliche Empfehlungsprämie errechnet sich aus der Anzahl der vermittelten Lizenzen. Beispiel: Empfehlen Sie eine Kanzlei, die sich für 5 Lizenzen entscheidet, erhalten Sie 500 € auf Ihre nächste Rechnung gutgeschrieben. Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern werben.

Welche Prämie erhält der Geworbene?

Wenn der Geworbene den Gutscheincode einlöst oder vorher mit dem Vertrieb geteilt hat, erhält er eine einmalige Gutschrift in Höhe von 100 € pro Nutzer für die nächste Rechnung. Beispiel: Bucht eine Kanzlei mit 5 Benutzern Actaport und verwendet den Gutscheincode, erhalten Sie nach der Buchung eine Gutschrift in Höhe von 500 €. Diese wird automatisch mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Was passiert, wenn meine Gutschrift die nächste Rechnung übersteigt?

Glückwunsch. Wenn Ihre aufgelaufene Prämie höher ist als die nächste Rechnung, wird das Guthaben für die nächste Rechnung(en) verwendet.

Was passiert, wenn sich die Anzahl der Nutzer nach der Buchung ändert?

Die Prämie wird immer auf Basis der ursprünglichen Buchung berechnet.

Welche Bedingungen gelten für das Actaport Empfehlungsprogramm?

Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Bis wann gilt das Empfehlungsprogramm?

Das Empfehlungsprogramm gilt bis zum 15.07.2025. Empfehlungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt kenntlich gemacht worden sein.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nach Verwendung des Vouchers bis zu 5 Tage dauern kann

Teilnahmebedinungen

Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm von Actaport (dokSAFE GmbH)

1. Allgemeines

1.1 Das Empfehlungsprogramm wird von der dokSAFE GmbH (nachfolgend „dokSAFE“) angeboten und richtet sich an Bestandskunden von Actaport, die anderen potenziellen Neukunden („Empfohlene“) die Softwarelösung Actaport empfehlen möchten.

1.2 Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm akzeptieren alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

1.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, Empfehlungen ausschließlich auf der Grundlage eigener sachlicher Überzeugung von der Qualität und Eignung der empfohlenen Produkte oder Dienstleistungen auszusprechen.


2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Bestandskunden von Actaport, die ein aktives Lizenzabonnement der Actaport Kanzleisoftware besitzen („Bestandskunden“).

2.2 Empfohlene sind Unternehmen oder Personen, die bislang noch keine Kunden von Actaport sind und durch die Empfehlung eines Bestandskunden auf das Angebot von Actaport aufmerksam gemacht werden.

2.3 Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist ausgeschlossen für Mitarbeiter der dokSAFE sowie deren Angehörige und Geschäftspartner, die in keiner Kundenbeziehung zur dokSAFE stehen, und für Testkunden des Programms "Actaport" der dokSAFE.

3. Ablauf des Empfehlungsprogramms

3.1 Bestandskunden können eine Empfehlung aussprechen, indem sie einen personalisierten Empfehlungslink/Voucher nutzen.

3.2 Ein Neukunde gilt als „empfohlen“, wenn er oder sie sich über den bereitgestellten Empfehlungslink oder durch persönlichen Kontakt direkt bei Actaport meldet und dabei angibt, dass die Empfehlung durch einen bestimmten Bestandskunden erfolgte.

3.3 Die Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn der Neukunde innerhalb von 3 Monaten nach der Empfehlung eine Lizenz für die Actaport Kanzleisoftware abschließt und bezahlt.


4. Prämien für Empfehlungen

4.1 Bestandskunden, die erfolgreich eine Empfehlung ausgesprochen haben, erhalten eine Prämie in Form eines einmaligen Rabatts auf die nächste Abonnementabrechnung der Kanzleisoftware.

4.2 Die Höhe des Rabatts beträgt 100 EUR (netto/brutto) pro Lizenz und wird einmalig auf die nächste Monats- oder Jahresrechnung des Bestandskunden angerechnet.

4.3 Neukunden, die durch eine Empfehlung zu Actaport gekommen sind, erhalten ebenfalls eine einmalige Prämie in Form eines Rabatts in Höhe von 100 EUR netto/brutto) pro Lizenz auf die erste/nächste Lizenzabrechnung.

4.4 Teilnehmer am Empfehlungsprogramm, die eine Prämie erhalten, sind verpflichtet, den Empfohlenen gegenüber offenzulegen, dass die Empfehlung im Rahmen des Empfehlungsprogramms erfolgt und eine finanzielle Vergütung (Rabattprämie) für den Empfehlenden damit verbunden ist.


5. Bedingungen und Einschränkungen

5.1 Eine Empfehlung wird nur dann als erfolgreich anerkannt, wenn der Neukunde noch nicht zuvor in einer Kundenbeziehung zu Actaport stand und innerhalb des genannten Zeitraums eine Lizenz abschließt.

5.2 Neukunden, die bereits in aktivem Kontakt mit dokSAFE stehen – insbesondere jene, die sich bereits in einem Austausch mit dem Vertriebsteam von dokSAFE befinden – können nicht als wirksame Empfehlungen gewertet werden. Eine Empfehlung gilt als ungültig, wenn der Neukunde vor der Empfehlung in einem fortlaufenden Vertriebsprozess mit dokSAFE stand.

5.3 Jeder Bestandskunde kann unbegrenzt Empfehlungen aussprechen.

5.4 Teilen von Weiterempfehlungslinks:

Die Veröffentlichung oder Verbreitung von Empfehlungslinks auf kommerziellen Websites (z. B. Coupon-Websites, Reddit oder Wikipedia) oder in Blogs ist nicht gestattet. Den Bestandskunden ist es untersagt, andere Personen mit Einladungen „zuzuspammen“. Dies schließt Massen-E-Mails, das Versenden von Nachrichten an Unbekannte sowie die Nutzung automatisierter Systeme oder Bots zur Verbreitung von Empfehlungslinks ein. Es ist ebenfalls untersagt, für Werbung für die eigenen Empfehlungslinks zu bezahlen.

5.5 Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Verbreitung ihrer Empfehlungslinks die

berufsrechtlichen Vorschriften ihrer jeweiligen Berufsgruppe zu beachten,insbesondere solche, die die Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz ihres Handelns betreffen.

5.6 Mehrfache Weiterempfehlungen:

Ein Neukunde kann nur einen Weiterempfehlungslink verwenden. Sollte ein Neukunde mehrere Empfehlungslinks von verschiedenen Bestandskunden erhalten, wird die Prämie ausschließlich dem Bestandskunden gewährt, dessen Link tatsächlich zur Registrierung des Neukunden geführt hat. Das Empfehlungsprogramm kann nicht mit anderen Empfehlungsprogrammen oder Anreizen kombiniert werden.

5.7 Der Rabatt kann nicht in bar ausgezahlt, übertragen oder kombiniert werden. Der Rabatt ist nur auf die nächste Lizenzabrechnung des Bestandskunden oder der Neukundenrechnung anwendbar und verfällt, wenn keine Anrechnung möglich ist.

5.8 Sollte der empfohlene Neukunde sein Lizenzabonnement innerhalb der ersten [z. B. 30 Tage] kündigen, entfällt der Anspruch auf die Prämie sowohl für den Bestandskunden als auch für den Neukunden.

5.9 Vertraulichkeit und Auskunftspflicht: dokSAFE ist nicht verpflichtet, Gründe für die Ablehnung einer Empfehlung offenzulegen. Sollte eine Empfehlung abgelehnt werden, können keine Auskünfte über die Ablehnungsgründe oder die zugrunde liegenden internen Entscheidungen verlangt oder erteilt werden.


6. Änderungen und Beendigung des Empfehlungsprogramms

6.1 Actaport behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden.

6.2 Actaport kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren. Änderungen der Bedingungen werden auf der Website von Actaport veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung wirksam. Die fortgesetzte Teilnahme am Empfehlungsprogramm nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu dieser Änderung.


7. Datenschutz

7.1 Für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Erfassung personenbezogener Daten der Bestandskunden und Neukunden erforderlich. Diese Daten werden ausschließlich für die

Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms verwendet.7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.actaport.de/rechtliches/datenschutzerklaerung.


8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Regelung, die der ursprünglichen Intention der Parteien möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.


9. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von dokSAFE.


Kontakt

Für Fragen zum Empfehlungsprogramm können Sie sich jederzeit an den Actaport Support wenden.

Nahtlose Abläufe für Ihre Kanzlei.

Testen Sie unsere Demo noch heute. Für eine individuelle Beratung oder Datenmigration, wenden Sie sich an unseren Vertrieb.

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